Als Zahnarzt oder Arzt denken Sie bei Versicherungen vermutlich zuallererst an die Klassiker: Da sind die die Berufshaftpflichtversicherung, die Berufsunfähigkeitsversicherung sowie die Krankenversicherung. Diese Versicherungen sind für Assistenten, angestellte Ärzte und Praxisinhaber gleichermaßen wichtig.
Als Praxisinhaber eine Zahnarzt- und Arztpraxis gibt es natürlich noch einen erhöhten Absicherungsbedarf. Oft merken Praxen erst wenn es zu spät ist, dass es weitere Versicherungen gibt, die für die finanzielle Absicherung wichtig sind. Die Praxisinventarversicherung, Rechtsschutzversicherung oder auch die Elektronikversicherung beispielsweise, die Ihre elektronischen Geräte und Anlagen gegen verschiedene Schäden absichern. Eine Krankentagegeldversicherung kann Sie zudem gegen Krankheit absichern, wie auch die Praxisausfallversicherung. Die Krankentagegeldversicherung bzw. Praxisausfallversicherung ist gerade für Existenzgründer elementar wichtig. Unfall und Alter sollten ebenso abgedeckt sein. Sie merken bereits in diesen Zeilen, wie kompliziert die Rundum-Absicherung werden kann. Doch wir haben eine gute Nachricht: Wir kennen uns bestens aus und sind für Sie da! Wir zeigen Ihnen, was es gibt – Sie entscheiden nach Ihren individuellen Präferenzen und Ihrer Risikoneigung den gewünschten Absicherungsgrad.
Als unabhängiger Versicherungsmakler arbeiten wir mit einer Vielzahl von Versicherern zusammen, um die besten Produkte und Preise für Sie zu finden. Spezialisiert auf den Medizin-Sektor, verstehen wir die spezifischen Risiken und Anforderungen, denen unsere Kunden ausgesetzt sind. Wir versprechen Ihnen: Wir sind für Sie da, von der Beratung bis zur Schadensregulierung! Profitieren Sie als ERBACHER® Kunde bei Ihrer Versicherung von besonderen Konditionen und exklusiven Rahmenverträgen für Zahnärzte und Ärzte.
Da wir an keine Versicherungsgesellschaft gebunden sind, können wir stets individuell und objektiv die beste Lösung und den für Sie passenden Anbieter finden, damit Ihre Praxis vor Risiken und Schäden geschützt bleibt. Lassen Sie sich individuell, unabhängig und ohne Mehrkosten von uns beraten!
Lassen Sie sich von uns beraten
Keine Praxis ist gleich und hat dieselben Bedürfnisse. Bei Versicherungen zählt das Gesamtkonzept, welches genau auf Ihre Zahnarzt- oder Arztpraxis zugeschnitten sein muss. Es gibt drei besonders wichtige Versicherungen, auf die Sie als Praxisinhaber unbedingt achten sollten:
So einfach wie wichtig: Was hinter der Berufsunfähigkeitsversicherung steckt, mag Sie aktuell noch nicht tangieren, doch irgendwann könnte es der Fall sein. Schließlich weiß niemand, was in der Zukunft geschieht und auch, wenn wir uns alle das Beste für die eigene Gesundheit wünschen, sollten Mediziner sich für den Fall der Fälle mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung absichern. Einfach erklärt: Mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt Ihnen der Versicherer eine Rente aus, wenn Sie Ihre Arbeitskraft verlieren. Zudem gibt es einige besondere Aspekte, auf die Sie als Arzt oder Zahnarzt bei Ihrer Versicherung achten sollten. Als Spezialmakler für das Thema Berufsunfähigkeitsversicherung und Krankenversicherung schauen wir ins Kleingedruckte und vergleichen Tarife anhand von über 100 Leistungskriterien. Damit sind Sie auf der sicheren Seite! Ganz wichtig ist uns zudem die fortlaufende Betreuung, auch im Leistungsfall.
Berufsunfähigkeitsversicherung
Eine Berufshaftpflichtversicherung ist eine Versicherung, die vor finanziellen Folgen schützt, wenn Sie bei Ihrer beruflichen Tätigkeit einen Schaden verursachen. Dazu zählen Vermögen, Gegenstände oder auch Personen. Zudem kümmert sich der Versicherer darum, ungerechtfertigte Forderungen zu prüfen und abzuweisen. Für Sie als Arzt oder Zahnarzt ist die Versicherung nicht nur sinnvoll und wichtig, sondern auch Pflicht, denn der Beruf birgt gewisse Risiken. Behandlungsfehler können den Besten passieren und dann richtig teuer werden. Während der Assistenzzeit profitieren Sie zudem von besonders günstigen Konditionen.
Als angestellter Zahnarzt oder Arzt dürfen Sie sich privat versichern, sobald Sie die sog. Versicherungspflichtgrenze überschritten haben. Im Jahr 2024 müssen Sie dafür mind. 5.775 Euro brutto pro Monat verdienen. Als Praxisinhaber sind Sie selbstständig und haben grundsätzlich die Möglichkeit, sich privat oder gesetzlich zu versichern. Viele Versicherungen bieten für die Berufsgruppen Zahnarzt und Arzt besondere Pakete an, die stärker auf Zahnärzte und Ärzte zugeschnitten sind als das bei anderen Gruppen der Fall ist. Wir beraten Sie jederzeit zu den Möglichkeiten bei der Krankenversicherung. Nutzen Sie auch hier unsere Expertise! Als Spezialmakler für das Thema Krankenversicherung schauen wir ins Kleingedruckte und vergleichen Tarife anhand von über 250 Leistungskriterien. Damit sind Sie auf der sicheren Seite! Ganz wichtig ist uns zudem die fortlaufende Betreuung, auch im Leistungsfall.
In den Arzt- und Zahnarzt-Praxen gibt es meist eine teure Einrichtung, bestehend aus medizinisch-technischen Geräten, IT-Ausstattung und vieles mehr, die durch eine Versicherung geschützt werden kann. Vom Computer bis zum Röntgengerät: Kommt eines dieser Geräte beispielsweise durch einen Einbruch oder einen Brand abhanden, wird es teuer. Auch Überschwemmungen, Kurzschlüsse, Überspannungen oder gebrochene Displays können mit einer Praxisinventarversicherung abgesichert werden. Die optionale Elektronikversicherung sichert Sie zudem gegen Bedienungsfehler von Mitarbeitern oder Ihnen selbst ab.
Immer wichtiger wird die Cyberschutzversicherung, welche die Arztpraxis vor den Folgen von Cyberangriffen und Datenverlusten absichert. Ein falscher Klick auf einen Link in einer auf den ersten Blick seriös wirkenden Mail und schon ist es passiert. Die Versicherung übernimmt dann Wiederbeschaffungs- und Reparaturkosten.
Zahnärzte und Ärzte müssen bei der Arbeit körperlich präsent sein. Deshalb sollten Sie sich unbedingt gegen Krankheit und Arbeitsunfähigkeit absichern. Die normale Krankenversicherung reicht hierfür in aller Regel nicht aus. Selbstständige Zahnärzte und Ärzte sollten eine zusätzliche Praxisausfallversicherung in Form eines Krankentagegelds in Betracht ziehen. Krankheit oder Arbeitsunfähigkeit sind eine der wenigen Dinge, die Ihrem Praxiserfolg im Weg stehen können. Diese können Sie im Zweifel nicht kontrollieren und deshalb adäquat absichern. Das Krankentagegeld wird zeitlich unbegrenzt und steuerfrei bis zur medizinischen Feststellung der Berufsunfähigkeit gezahlt und sollte langfristig Ihre privaten Kosten sowie die Bezahlung eines Vertreters gewährleisten. Nutzen Sie als ERBACHER® Kunde unsere Rahmenverträge über die Zahnärztekammer mit deutlich vergünstigten Konditionen und verbesserten Leistungen.
Wenn ein Patient unzufrieden ist oder sogar vermutet, dass Ihre Praxis einen Fehler begangen hat, muss möglicherweise ein Gericht entscheiden. Deshalb bietet es sich an, mit einer Versicherung zum Rechtsschutz für Zahnärzte und Ärzte diesen Fall abzusichern. Als angestellter Zahnarzt oder Arzt können Sie in einem Spezialtarif mit einer „Niederlassungsklausel“ auch schon vor Beginn der Selbstständigkeit etwaige Streitigkeiten rund um die Praxisübernahme absichern.
Welche dieser Versicherungen für Ihren individuellen Fall besonders wichtig sind, welche Versicherer sich anbieten und wie zu verfahren ist, erläutern wir Ihnen gern. Nehmen Sie einfach Kontakt zu uns auf. Ob Sie Berufseinsteiger sind, eine Praxis neu gründen oder übernehmen oder Ihre Praxis einfach rundum absichern möchten: Wir sind für Sie da! Unsere Beratung ist individuell, unabhängig und ohne Mehrkosten.
Gut zu wissen: Wie Sie als Zahnarzt oder Arzt für Ihre Behandlung haften, so haften auch wir für unsere Beratung. Sie sind bei uns also immer auf der sicheren Seite.