Generell fällt es in jungen Jahren deutlich schwerer, sich über die gesundheitlichen Probleme, die eventuell und erst in 20, 30 oder 40 Jahren auftreten, Gedanken zu machen. Gut beraten sind Sie als Zahnarzt oder Arzt deshalb mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung, die schon früh abgeschlossen wird. Gerade Berufseinsteiger müssen sich manchmal überwinden, in den frühen Berufsjahren für den Risikofall vorzusorgen. Wir versprechen Ihnen, dass es sich lohnen wird – mit dem Gefühl einer idealen Absicherung im Rücken lässt es sich viel besser arbeiten.
Wir kennen uns bestens mit den Herausforderungen rund um die Absicherung aus, denen Zahnärzte und Ärzte begegnen. Da wir als unabhängige Versicherungsmakler agieren, sind wir nicht auf einen Anbieter angewiesen, sondern finden das perfekte Paket für Sie. Die Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) ist eine der Versicherungen, zu der wir jedem Zahnarzt und jedem Arzt generell raten. Die BU gehört neben der Berufshaftpflicht und einer Krankenversicherung zu den wirklich existenziellen Versicherungen. Manchmal kommt eine Krankheit völlig unerwartet und macht die weitere Ausführung des Berufs unmöglich. Mittlerweile wird die Berufsunfähigkeit in jedem dritten Fall durch psychische Erkrankungen ausgelöst.
Damit Sie im Ernstfall bestens abgesichert sind, unterstützen wir Sie dabei, die optimale Berufsunfähigkeitsversicherung zu finden – maßgeschneidert auf Ihre berufliche Tätigkeit und Ihre individuellen Bedürfnisse. Wir beraten Sie umfassend auf Grundlage der allgemeinen Versicherungsbedingungen und nutzen modernste Premium-Software, um auch das Kleingedruckte genauestens zu analysieren. Denn oft sind es die Details, die den Unterschied zwischen einer guten und einer wirklich verlässlichen Absicherung ausmachen. Mit uns haben Sie einen Partner an Ihrer Seite, der Ihre Interessen in den Mittelpunkt stellt und dafür sorgt, dass Sie beruhigt in die Zukunft blicken können.
Egal, ob Sie als Zahnarzt oder Arzt in der Humanmedizin tätig sind: Sie sind Pflichtmitglied in einem berufsständischen Versorgungswerk. Diese wirkt zunächst als eine gute Basisabsicherung gegen Berufsunfähigkeit, aber Sie müssen hier aufpassen. Denn sie greift erst, wenn Sie dauerhaft und zu 100 % berufsunfähig sind. Das bedeutet, dass das Versorgungswerk Sie also auf andere zahnärztliche oder ärztliche Tätigkeiten verweisen darf. Hierzu zählen beispielsweise auch Gutachtertätigkeiten. Zudem müssen Sie Ihre Zulassung und die Approbation und/oder Zulassung in der Regel zurückgeben, um einen Leistungsanspruch geltend zu machen. Generell haben Sie in jungen Jahren nach dem Berufsstart auch keinen ausreichenden Leistungsanspruch, von dem Sie Ihren Lebensunterhalt bestreiten könnten, selbst wenn Sie eine BU-Rente aus dem Versorgungswerk erhalten würden.
Bei der privaten Berufsunfähigkeitsversicherung für Zahnärzte und Ärzte, zu der wir Sie beraten, zahlt die Versicherung bereits ab einem Berufsunfähigkeitsgrad von 50 Prozent für voraussichtlich sechs Monate und zwar bezogen auf Ihre zuletzt konkret ausgeübte zahnärztliche oder (fach-)ärztliche Tätigkeit!
Doch es gibt weitere Aspekte, welche die Berufsunfähigkeitsversicherung für Zahnärzte und Ärzte etwas von der „normalen“ BU-Versicherung abheben. Wir berücksichtigen in der Vorauswahl zur Beratung über 100 Leistungskriterien. Auf ein paar wenige, essenzielle möchten wir im Folgenden kurz beispielhaft eingehen.
Bei der abstrakten Verweisung geht es um die Definition des Berufsbildes. Bei Ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung sollten Sie als Zahnarzt oder Arzt darauf achten, dass wirklich die konkret ausgeübte Tätigkeit, Ihre Fachrichtung und Ihre Qualifikationen berücksichtigt werden. Auf diese Weise passiert es nicht, dass die Versicherung Sie im Falle einer Erkrankung auf andere berufsnahe Felder verweist, beispielsweise Beratungs- oder Lehrtätigkeiten. Diese sogenannte „abstrakte Verweisung“ sollte also vertraglich explizit ausgeschlossen werden. Hierzu gibt es noch wichtige Sonderregelungen für selbstständige Zahnärzte und Ärzte in eigener Praxis, die nur von wenigen Versicherern erfüllt werden.
Für Selbstständige gibt es noch strengere Vorgaben an die Leistungskriterien der Berufsunfähigkeitsversicherung. Die meisten BU-Versicherungen werden jedoch deutlich früher abgeschlossen. Das ist auch gut so, denn in jungen Jahren ist die BU langfristig günstiger und die Gesundheitsfragen sind in der Regel aufgrund weniger Vorerkrankungen schneller zu beantworten. Da heute niemand weiß, ob er in seinem Berufsleben einmal in eigener Praxis steht, ist es wichtig, auch diesen Punkt der Vertragsbedingungen bei Vertragsabschluss zu berücksichtigen.
Das Damoklesschwert der BU für Selbstständige ist die „betriebliche Umorganisation“. Die Prüfung des Leistungsfalles erfolgt nach speziellen Prüfungskriterien. Dahinter verbirgt sich die Annahme, dass selbstständig tätige Personen mehr Einfluss auf die Gestaltung ihrer beruflichen Tätigkeit ausüben können.
Im Falle einer Leistungsprüfung von Selbstständigen wird in der Regel geprüft, ob eine Umstrukturierung des Arbeitsbereichs zumutbar ist. Die Übertragung von Arbeitsabläufen auf Mitarbeiter kann dazu führen, dass ein selbstständiger Zahnarzt oder Arzt – insbesondere mit angestellten Zahnärzten und Ärzten – nur schwer als berufsunfähig eingestuft werden kann, da er seine Aufgaben weiterhin in überwachender Rolle ausüben kann.
Einige Anbieter am Markt haben glücklicherweise zusätzliche Regelungen für die betriebliche Umorganisation in die Bedingungswerke aufgenommen. So wird beispielsweise bei speziellen Anbietern generell auf die Umorganisation bei selbstständigen Zahnärzten oder Ärzten verzichtet. Hierauf sollten Sie bei der Auswahl des richtigen Anbieters in jedem Fall achten.
Die Infektionsklausel regelt, dass aufgrund eines behördlichen Tätigkeitsverbotes die vereinbarte BU-Leistung erbracht wird. Als Zahnarzt und Arzt haben Sie generell ein höheres Risiko, sich bei Ihrer Arbeit zu infizieren. Es sollte darauf geachtet werden, dass die Infektionsklausel inhaltlich umfangreich ausgestaltet ist. Einige spezialisierte Anbieter sehen auch Leistungen ohne ein behördlich angeordnetes Tätigkeitsverbot vor. Die Klausel in der Versicherung für Zahnärzte und Ärzte sollte demnach die wichtigsten Krankheiten erfassen, keine Begrenzung der Leistungsdauer für diesen Fall beinhalten und auch dann leisten, wenn keine Berufsunfähigkeit im engeren Sinne vorliegt.
Um Ihnen das beste Angebot unterbreiten zu können, benötigen wir Informationen zu Ihrem speziellen Fall. Welche Bedürfnisse haben Sie, was ist bei Ihrer Fachrichtung besonders wichtig und was ist Ihnen bei der Berufsunfähigkeitsversicherung wichtig?
QUICK WINS und Fragestellungen für Sie – das Wichtigste bei der BU
Die BU ist einer der wenigen wirklich wichtigen Versicherungen. Sie sichert Ihre Lebensgrundlage und Ihren größten Vermögenswert – Ihre Arbeitskraft – ab. Der Abschluss bzw. der Beitrag einer BU ist überall identisch, egal, ob diese beim Versicherer direkt, bei Portalen wie Check24 oder bei uns abgeschlossen wird. Lassen Sie sich deshalb lieber fachkundig, unabhängig und ohne Mehrkosten von uns beraten. Zudem haften wir für unsere Beratung und unterstützen Sie im Leistungsfall – denn darauf kommt es an!
Außerdem laden wir Berufseinsteiger herzlich zu unserem kostenfreien Seminar ein, das den nahtlosen Übergang vom Studium in das Berufsleben als Zahnarzt oder Arzt behandelt. Hier werden unter anderem verschiedene Versicherungen thematisiert, wie die Berufsunfähigkeitsversicherung, die Krankenversicherung und die Berufshaftpflichtversicherung. Melden Sie sich jetzt an, um teilzunehmen. Zudem beraten wir Sie bei zahnärztlichen Niederlassungen und zur Praxisfinanzierung. Machen Sie sich mit unserem Leistungsangebot vertraut – unverbindlich und praxisnah.
Sie können ganz einfach das Kontaktformular auf unserer Webseite ausfüllen, wir melden uns so schnell wie möglich bei Ihnen und kümmern uns um Ihr Anliegen. Alternativ erreichen Sie uns per Telefon unter 0 6021 50 18 60 oder per E-Mail unter hallo@erbacher.de. BU-Beratungstermine sind selbstverständlich online oder bei Ihnen vor Ort möglich.
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