In Deutschland ist sie bekanntlich Pflicht: die Krankenversicherung. Auch jeder Zahnarzt oder Arzt kann sich grundsätzlich frei zwischen der gesetzlichen und der privaten Krankenversicherung entscheiden. Als Angestellter müssen Sie ein bestimmtes Einkommen erreichen, hierzu später mehr. Persönliche und individuelle Bedürfnisse spielen dabei genauso eine Rolle wie objektive Leistungskriterien. Die im Leben am häufigsten beanspruchte und damit wohl wichtigste Versicherung ist die Krankenversicherung, weswegen es für Sie als Zahnarzt oder Arzt sinnvoll ist, sich von Experten unabhängig beraten zu lassen.
Als unabhängige Versicherungsmakler ist ERBACHER® auf die Beratung von Ärzten und Zahnärzten spezialisiert. Wir berücksichtigen in der Vorauswahl zur Beratung über 250 Leistungskriterien. Für Freiberufler und Mediziner gibt es zudem besondere Anforderungen an eine private Krankenversicherung, sodass die Auswahl an möglichen Anbietern begrenzt ist.
Deshalb helfen wir Ihnen gerne, die richtige Entscheidung zu treffen. Sprechen Sie uns an oder vereinbaren Sie direkt einen Online-Termin!
Ist für Sie als Arzt oder Zahnarzt die private Krankenversicherung oder die gesetzliche geeignet? Die Unterschiede haben wir hier für Sie einmal grafisch dargestellt.
Es lohnt, sich frühestmöglich mit der Entscheidung zur Krankenversicherung auseinanderzusetzen. Die private Krankenversicherung ist umso günstiger, je jünger Sie sind. Sie sparen langfristig Beiträge und sind schon deutlich früher in einem System mit deutlich höheren Leistungen und dem Zugang zu allen Formen der modernen Medizin versichert. Bei einem Wechsel in die private Krankenversicherung kommt es selbst in den Höchstleistungstarifen zu einer Beitragsersparnis von mehreren hundert Euro im Vergleich zur gesetzlichen Krankenversicherung. Zudem zahlt Ihr Arbeitgeber auch bei der privaten Krankenversicherung die Hälfte Ihres Beitrags. Sie profitieren also gleich doppelt.
Sie sind in Deutschland unter gewissen Voraussetzungen nicht verpflichtet, sich gesetzlich zu versichern, sondern können dies auch bei einem privaten Anbieter tun. Die private Krankenversicherung bietet viele Vorteile für Zahnärzte und Ärzte und ist langfristig in der Gesamtheit die bessere und zukunftssicherere Wahl.
Die gesetzliche Krankenkasse erstattet Leistungen nur nach dem sog. Wirtschaftlichkeitsgebot. Die Leistungen müssen demnach ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein; sie dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten. Leistungen, die nicht notwendig oder unwirtschaftlich sind, können Versicherte nicht beanspruchen. Die Entscheidung darüber, ob eine Behandlung das Wirtschaftlichkeitsgebot erfüllt, entscheidet ein Gremium des gemeinsamen Bundesausschusses. Sie haben bei der gesetzlichen Krankenkasse daher keinen garantierten Leistungsanspruch an bestimmte Behandlungen und unterliegen einem sehr volatilen System, denn jede Reform birgt die Gefahr von Leistungskürzungen und „versteckten“ Beitragserhöhungen. Das zeigt auch die Vergangenheit. In den letzten 30 Jahren haben sich die Leistungen der gesetzlichen Krankenkasse ausnahmslos verschlechtert! Einen Überblick der stetigen Leistungskürzungen haben wir in unserer Grafik für Sie zusammengefasst.
Daneben sprechen weitere Gründe für die private Krankenversicherung, ob als Zahnarzt oder Mediziner in anderen Bereichen. Denn die gesetzliche Krankenversicherung steht vor großen Herausforderungen. Der demografische Wandel, steigende Gesundheitskosten und ein Mangel an nachhaltigen Finanzierungslösungen bedrohen die Stabilität des gesetzlichen Gesundheitssystems. Die derzeitige Finanzierung der gesetzlichen Krankenkassen basiert hauptsächlich auf den Beiträgen der Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Die steigenden Gesundheitskosten und der demografische Wandel führen jedoch zu einem wachsenden Finanzierungsbedarf. Die Beiträge allein reichen nicht aus, um die steigenden Ausgaben zu decken. Dies kann zu Engpässen in der Versorgung und zu einer höheren Belastung der Beitragszahler führen, was sich wiederum zwangsläufig in höheren Beitragssteigerungen und/oder Leistungskürzungen widerspiegeln muss. Ohne Steuerzuschüsse kann die gesetzliche Krankenversicherung schon heute nicht mehr überleben. Im Jahr 2024 beträgt der Bundeszuschuss zur GKV 14,5 Milliarden Euro.
Zum Vergleich: Die private Krankenversicherung als System hat Rückstellungen (sog. Alterungsrückstellungen) in Höhe von rund 330 Milliarden Euro. Hier live einsehbar auf Zukunftsuhr: https://www.zukunftsuhr.de. Mehr dazu später.
Mit einer privaten Krankenversicherung profitieren Zahnärzte und Ärzte dagegen von einem privatrechtlichen Vertrag mit einem garantierten Leistungsanspruch an die bestmögliche, medizinische Versorgung mit Zugang zu allen Formen der modernen Medizin inkl. Innovationsgarantie (richtiger Anbieter und Tarif vorausgesetzt). Eine einseitige Leistungskürzung durch den Versicherer ist im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung also unmöglich. Sie haben einen unkündbaren Leistungsanspruch.
Die Vor- und Nachteile der privaten Krankenversicherung:
Allerdings hat die private Krankenversicherung auch einige Nachteile, dazu gehören:
Vor- und Nachteile gibt es ebenso bei den gesetzlichen Krankenkassen. So bieten diese zwar die Grundversorgung unabhängig von Gesundheitszustand und Einkommen an. Jedoch ist die Absicherung oftmals nicht für umfangreichere Leistungen ausreichend. Der Wechsel von der gesetzlichen in die private Krankenversicherung ist für Zahnarzte oder Ärzte nur möglich, wenn sie eine bestimmte Einkommensschwelle überschreiten. Die sogenannte Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt 2024 bei 69.300 Euro, das entspricht 5.775 Euro monatlich.
Übrigens: Mit einem Optionstarif können Sie sich als Zahnarzt oder Arzt schon in jungen Jahren und unabhängig vom Einkommen für unter 10 Euro pro Monat die Aufnahmegarantie in die private Krankenversicherung sichern.
Weder die gesetzliche noch die private Krankenversicherung sind pauschal gut oder schlecht für Zahnärzte und Ärzte. Es kommt auf Ihre Bedürfnisse an.
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Um die richtige Krankenversicherung für Sie als Zahnarzt oder Arzt auszuwählen, ist es hilfreich, einen Blick auf die Hintergründe der Beitragskalkulation zu werfen. Die Beitragskalkulation in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) in Deutschland basiert auf dem Solidaritätsprinzip und ist einkommensabhängig. Der Beitragssatz wird politisch festgelegt und beträgt im Jahr 2024 einheitlich 14,6 Prozent des beitragspflichtigen Einkommens, wobei Arbeitnehmer und Arbeitgeber jeweils die Hälfte tragen. Zusätzlich können Krankenkassen einen individuellen Zusatzbeitrag erheben, der allein von den Versicherten zu zahlen ist. Hinzu kommt noch der Beitragssatz zur gesetzlichen Pflegepflichtversicherung, sodass ca. 20 Prozent des Bruttoeinkommens für Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge abgezogen werden. Die Beitragsbemessungsgrenze begrenzt das einkommensabhängige Beitragsaufkommen nach oben. Diese Grenze beträgt 2024 62.100 Euro jährlich. Dies entspricht einem Monatseinkommen von 5.175 Euro. Der Höchstbeitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung beträgt für Kinderlose im Jahr 2024 rund 1.050 Euro pro Monat!
Im Gegenzug dazu wird in der privaten Krankenversicherung (PKV) der Beitrag nicht einkommensabhängig, sondern risikoabhängig kalkuliert. Das bedeutet, das Alter, der gewählte Tarifumfang und ggf. der Gesundheitszustand bestimmen die Höhe des individuellen Beitrags. Eintrittsalter und Gesundheitsprüfung bei Vertragsabschluss sind entscheidend für die Beitragshöhe: Je jünger und gesünder eine Person ist, desto günstiger sind in der Regel die Beiträge. Die PKV arbeitet zudem mit Alterungsrückstellungen, um die Beiträge im Alter stabil zu halten. Anders als in der GKV gibt es keine Beitragsbemessungsgrenze; das Einkommen spielt für die Beitragshöhe keine Rolle. Für die private Krankenversicherung trägt der versicherte Zahnarzt oder Arzt den gesamten Beitrag selbst, wobei Arbeitnehmer einen Arbeitgeber-Zuschuss in Höhe von 50 % erhalten.
Für Sie als Zahnarzt oder Arzt ist wichtig zu wissen, dass es zwangsläufig in beiden Systemen zu Beitragssteigerungen kommen wird. Dies ist auch sachlogisch, denn die Kosten für medizinische Behandlungen und Arzneimittel steigen kontinuierlich an. Neue innovative Therapien und Technologien bieten zwar fortschrittliche Möglichkeiten der Gesundheitsversorgung, bringen jedoch auch höhere Kosten mit sich.
Langfristig werden diese Beitragssteigerung in der privaten Krankenversicherung aufgrund der hohen Alterungsrückstellungen sowie der Risikoselektion und der insgesamt deutlich effizienteren Finanzierung wesentlich geringer ausfallen. Das zeigt auch die Historie. Auch der demografische Wandel tangiert die private Krankenversicherung deutlich weniger, da jeder Versicherte seine eigenen Alterungsrückstellungen aufbaut und nicht primär auf die Beiträge der anderen angewiesen ist.
In diesem Zusammenhang ist es wichtig zu verstehen, dass die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung praktisch automatisch und kontinuierlich jedes Jahr steigen. Die Beitragsbemessungsgrenze steigt und die Zusatzbeiträge werden angepasst. Dies alles geschieht alles automatisch. Sie erhalten darüber keine schriftliche Information oder ähnliches. Im Unterschied darf die private Krankenversicherung Beiträge erst anpassen, wenn bestimmte Schwellenwerte überschritten werden. Dies führt zu unregelmäßigen und teils sprunghaften Beitragsanpassen, die fälschlicherweise den Eindruck erwecken lassen, dass die Beiträge stärker steigen als in der gesetzlichen Krankenversicherung. Dem ist jedoch nicht so. Warum die Beiträge in auch in der PKV steigen (müssen) und warum Anpassungen so unregelmäßig durchgeführt werden, wird in diesem Video sehr gut und kompakt erklärt:
Haben Sie sich als Zahnarzt oder Arzt durch uns unabhängig beraten lassen und sind bereit, eine Entscheidung für die privaten oder gesetzlichen Krankenkassen zu treffen, sollten Sie auch beachten, dass der Wechsel zurück von der privaten Krankenkasse in die gesetzliche unter gewissen Voraussetzungen schwierig ist. Das wird vor allem im Alter relevant oder wenn sich Ihre Lebensverhältnisse auf andere Art und Weise klar verändern, beispielsweise durch Berufsunfähigkeit oder Arbeitslosigkeit. Eine Rückkehr in die gesetzliche Krankenkasse ist besonders schwierig, wenn …
Allerdings lassen sich pauschale Aussagen nur sehr schwer treffen, deshalb sind wir für Sie da! Wenn Sie Zahnarzt oder Arzt sind und zwischen Krankenversicherungen wechseln möchten, übernehmen wir gern die Beratung. Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren.
Planen Sie nach dem Studium eine Praxis zu übernehmen oder zu gründen und in die Selbstständigkeit zu gehen? Oder stehen Sie bereits mit beiden Beinen im Arztberuf und überlegen, die Vorteile einer privaten Krankenversicherung zu nutzen, wissen diese aber nicht mit den Nachteilen abzuwiegen? Für Ärzte und Zahnärzte kommt es bei der Krankenversicherung wie bei allen anderen Versicherungen immer auf die individuelle berufliche oder private Situation an. Mit unserer jahrelangen Erfahrung und dem geballten Know-how unserer Versicherungsexperten stehen wir Ihnen langfristig zur Seite!
Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist einer der wenigen, wirklich wichtigen Versicherungen. Sie sichert Ihre Lebensgrundlage und Ihren größten Vermögenswert – Ihre Arbeitskraft als Zahnarzt oder Arzt – ab. Der Abschluss bzw. der Beitrag einer BU ist überall identisch – egal ob diese beim Versicherer direkt, bei Check24 oder bei uns abgeschlossen wird. Lassen Sie sich deshalb lieber fachkundig, unabhängig und ohne Mehrkosten von uns beraten. Zudem haften wir für unsere Beratung und unterstützen Sie im Leistungsfall – denn darauf kommt es an!
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