In Deutschland ist die Krankenversicherung Pflicht – das gilt auch für Zahnärzte und Ärzte. Grundsätzlich können Sie zwischen der gesetzlichen oder der privaten Krankenkasse wählen, wobei als angestellter Arzt ein bestimmtes Mindesteinkommen erforderlich ist, um sich privat versichern zu können. Bei der Entscheidung spielen außerdem persönliche und individuelle Bedürfnisse genauso eine Rolle wie objektive Leistungskriterien.
Da die Krankenversicherung die im Alltag wohl am häufigsten genutzte und somit eine der bedeutendsten Versicherungen ist, empfiehlt es sich für Sie als Zahnarzt oder Arzt, eine unabhängige Beratung durch Experten in Anspruch zu nehmen.
Als unabhängige Versicherungsmakler ist ERBACHER® auf die Beratung von Zahnärzten und Ärzten anderer Bereiche spezialisiert. Wir berücksichtigen in der Vorauswahl zur Beratung über 300 Leistungskriterien. Für Freiberufler und Mediziner gibt es zudem besondere Anforderungen an eine private Krankenversicherung, sodass die Auswahl an möglichen Anbietern begrenzt ist.
Deshalb helfen wir Ihnen gerne, die richtige Entscheidung zu treffen. Sprechen Sie uns an oder vereinbaren Sie direkt einen Online-Termin!
Welche Krankenversicherung ist für Sie als Zahnarzt oder Arzt die beste Wahl: die private oder die gesetzliche? Die Unterschiede haben wir hier für Sie einmal grafisch dargestellt.
Es lohnt, sich frühestmöglich mit der Entscheidung zur Krankenversicherung auseinanderzusetzen. Die private Krankenversicherung ist umso günstiger, je jünger Sie sind. Sie sparen langfristig Beiträge und sind schon deutlich früher in einem System mit deutlich höheren Leistungen und dem Zugang zu allen Formen der modernen Medizin versichert. Bei einem Wechsel in die private Krankenversicherung kommt es selbst in den Höchstleistungstarifen zu einer Beitragsersparnis von mehreren hundert Euro im Vergleich zur gesetzlichen Krankenversicherung. Zudem zahlt Ihr Arbeitgeber auch bei der privaten Krankenversicherung die Hälfte Ihres Beitrags. Sie profitieren also gleich doppelt.
Sie sind in Deutschland unter gewissen Voraussetzungen nicht verpflichtet, sich gesetzlich zu versichern, sondern können dies auch bei einem privaten Anbieter tun. Die private Krankenversicherung bietet viele Vorteile für Zahnärzte und Ärzte und ist langfristig in der Gesamtheit die bessere und zukunftssicherere Wahl.
Die gesetzliche Krankenkasse (GKV) erstattet Leistungen nur nach dem sogenannten Wirtschaftlichkeitsgebot. Die Leistungen müssen demnach ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein; sie dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten. Leistungen, die nicht notwendig oder unwirtschaftlich sind, können Versicherte nicht beanspruchen. Die Entscheidung darüber, ob eine Behandlung das Wirtschaftlichkeitsgebot erfüllt, entscheidet ein Gremium des gemeinsamen Bundesausschusses. Sie haben bei der gesetzlichen Krankenkasse daher keinen garantierten Leistungsanspruch an bestimmte Behandlungen und unterliegen einem sehr volatilen System, denn jede Reform birgt die Gefahr von Leistungskürzungen und „versteckten“ Beitragserhöhungen. Das zeigt auch die Vergangenheit. In den letzten 30 Jahren haben sich die Leistungen der gesetzlichen Krankenkasse ausnahmslos verschlechtert! Einen Überblick der stetigen Leistungskürzungen haben wir in unserer Grafik für Sie zusammengefasst.
Neben den genannten Gründen sprechen weitere Aspekte für die private Krankenversicherung, ob als Zahnarzt oder Mediziner in anderen Bereichen. Denn die gesetzliche Krankenversicherung steht vor großen Herausforderungen: demografischer Wandel, steigende Gesundheitskosten und ein Mangel an nachhaltigen Finanzierungslösungen bedrohen die Stabilität des gesetzlichen Gesundheitssystems.
Die Finanzierung der GKV basiert hauptsächlich auf den Beiträgen der Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Doch die steigenden Gesundheitskosten und der demografische Wandel sorgen dafür, dass der Finanzierungsbedarf immer weiter steigt – ein Bedarf, den die Beiträge allein nicht decken können. Dies führt zwangsläufig zu Herausforderungen wie Versorgungslücken, steigenden Beiträgen und Leistungskürzungen. Ohne zusätzliche Steuerzuschüsse wäre die GKV bereits heute nicht mehr tragfähig. So betrug der Bundeszuschuss zur gesetzlichen Krankenversicherung im Jahr 2024 stolze 14,5 Milliarden Euro.
In diesem Kontext stellt die private Krankenversicherung eine stabile und attraktive Alternative dar. Sie ist nicht von denselben finanziellen Zwängen betroffen wie die GKV und kann daher oft bessere Leistungen und eine umfassendere Absicherung bieten – unabhängig von staatlichen Zuschüssen oder strukturellen Defiziten.
Zum Vergleich: Die private Krankenversicherung als System hat Rückstellungen (sog. Alterungsrückstellungen) in Höhe von über 340 Milliarden Euro. Hier live einsehbar auf Zukunftsuhr: https://www.zukunftsuhr.de.
Mit einer privaten Krankenversicherung profitieren Zahnärzte und Ärzte dagegen von einem privatrechtlichen Vertrag mit einem garantierten Leistungsanspruch an die bestmögliche medizinische Versorgung mit Zugang zu allen Formen der modernen Medizin inklusive Innovationsgarantie (richtiger Anbieter und Tarif vorausgesetzt). Eine einseitige Leistungskürzung durch den Versicherer ist im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung also nicht möglich. Sie haben einen unkündbaren Leistungsanspruch.
Die Vor- und Nachteile der privaten Krankenversicherung:
Allerdings hat die private Krankenversicherung auch einige Nachteile, dazu gehören:
Vor- und Nachteile gibt es ebenso bei den gesetzlichen Krankenkassen. So bieten diese zwar die Grundversorgung unabhängig von Gesundheitszustand und Einkommen an. Jedoch ist die Absicherung oftmals nicht für umfangreichere Leistungen ausreichend. Der Wechsel von der gesetzlichen in die private Krankenversicherung ist für Zahnärzte oder Ärzte nur möglich, wenn sie eine bestimmte Einkommensschwelle überschreiten. Die sogenannte Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt 2025 bei 73.800 Euro, das entspricht 6.150 Euro monatlich.
Übrigens: Mit einem Optionstarif können Sie sich als Zahnarzt oder Arzt schon in jungen Jahren und unabhängig vom Einkommen Ihren Gesundheitszustand einfrieren und für unter 10 Euro pro Monat die Aufnahmegarantie in die private Krankenversicherung sichern.
Weder die gesetzliche noch die private Krankenversicherung sind pauschal gut oder schlecht für Zahnärzte und Ärzte. Es kommt auf Ihre Bedürfnisse an.
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Um die richtige Krankenversicherung für Sie als Zahnarzt oder Arzt auszuwählen, sollten Sie die Beitragskalkulation verstehen. In der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) in Deutschland basiert die Beitragsberechnung auf dem Solidaritätsprinzip und ist einkommensabhängig. Der allgemeine Beitragssatz wird politisch festgelegt und beträgt im Jahr 2025 einheitlich 14,6 Prozent des beitragspflichtigen Einkommens, wobei Arbeitnehmer und Arbeitgeber jeweils die Hälfte tragen. Zusätzlich können Krankenkassen einen individuellen Zusatzbeitrag erheben, den die Versicherten allein zahlen müssen. Dieser beträgt im Jahr 2025 im Schnitt 2,5 Prozent.
Hinzu kommt noch der Beitragssatz zur gesetzlichen Pflegepflichtversicherung, sodass mittlerweile über 21 Prozent des Bruttoeinkommens für Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge abgezogen werden. Die Beitragsbemessungsgrenze limitiert das einkommensabhängige Beitragsaufkommen nach oben. Diese Grenze beträgt aktuell jährlich 66.150 Euro, was einem Monatseinkommen von 5.512,50 Euro entspricht. Der Höchstbeitrag in der GKV beträgt für Kinderlose etwa 1.170 Euro pro Monat. Zum Vergleich: 2024 waren es noch rund 1.050 Euro monatlich.
Im Gegenzug dazu wird in der privaten Krankenversicherung (PKV) der Beitrag nicht einkommensabhängig, sondern risikoabhängig kalkuliert. Das bedeutet, das Alter, der gewählte Tarifumfang und ggf. der Gesundheitszustand bestimmen die Höhe des individuellen Beitrags. Eintrittsalter und Gesundheitsprüfung bei Vertragsabschluss sind entscheidend für die Beitragshöhe: Je jünger und gesünder eine Person ist, desto günstiger sind in der Regel die Beiträge. Die PKV arbeitet zudem mit Alterungsrückstellungen, um die Beiträge im Alter stabil zu halten. Anders als in der GKV gibt es keine Beitragsbemessungsgrenze; das Einkommen spielt für die Beitragshöhe keine Rolle.
Für Sie als Zahnarzt oder Arzt ist wichtig zu wissen, dass es sowohl in der gesetzlichen als auch in der privaten Krankenversicherung zwangsläufig zu Beitragssteigerungen kommen wird. Dies ist auch sachlogisch, denn die Kosten für medizinische Behandlungen und Arzneimittel steigen kontinuierlich an. Neue innovative Therapien und Technologien bieten zwar fortschrittliche Möglichkeiten der Gesundheitsversorgung, bringen jedoch auch höhere Kosten mit sich.
Langfristig werden diese Beitragssteigerung in der privaten Krankenversicherung aufgrund der hohen Alterungsrückstellungen sowie der Risikoselektion und der insgesamt deutlich effizienteren Finanzierung wesentlich geringer ausfallen. Das zeigt auch die Historie. Auch der demografische Wandel tangiert die private Krankenversicherung deutlich weniger, da jeder Versicherte seine eigenen Alterungsrückstellungen aufbaut und nicht primär auf die Beiträge der anderen angewiesen ist.
In diesem Zusammenhang ist es wichtig zu verstehen, dass die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung praktisch automatisch und kontinuierlich jedes Jahr steigen. Die Beitragsbemessungsgrenze steigt und die Zusatzbeiträge werden angepasst. Das alles geschieht automatisch. Sie erhalten darüber keine schriftliche Information oder ähnliches. Im Unterschied darf die private Krankenversicherung Beiträge erst anpassen, wenn bestimmte Schwellenwerte überschritten werden. Dies führt zu unregelmäßigen und teils sprunghaften Beitragsanpassungen, die fälschlicherweise den Eindruck erwecken lassen, dass die Beiträge stärker steigen als in der gesetzlichen Krankenversicherung. Dem ist jedoch nicht so. Warum die Beiträge auch in der PKV steigen (müssen) und warum Anpassungen so unregelmäßig durchgeführt werden, wird in diesem Video sehr gut und kompakt erklärt:
Sie haben sich als Zahnarzt oder Arzt von uns beraten lassen und möchten nun eine Entscheidung bezüglich der Art Ihrer Krankenkasse treffen? Dann sollten Sie jedoch auch beachten, dass ein Wechsel von der privaten in die gesetzliche Krankenkasse nicht so leicht ist.
Das wird vor allem im Alter relevant oder wenn sich Ihre Lebensverhältnisse auf andere Art und Weise klar verändern, beispielsweise durch Berufsunfähigkeit oder Arbeitslosigkeit. Eine Rückkehr in die gesetzliche Krankenkasse ist besonders schwierig, wenn …
Allerdings lassen sich pauschale Aussagen nur sehr schwer treffen, deshalb sind wir für Sie da! Wenn Sie Zahnarzt oder Arzt sind und zwischen Krankenversicherungen wechseln möchten, übernehmen wir gern die Beratung. Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren.
Planen Sie, nach dem Studium eine Praxis zu übernehmen oder zu gründen und in die Selbstständigkeit zu gehen? Oder stehen Sie bereits mit beiden Beinen im Arztberuf und überlegen, die Vorteile einer privaten Krankenversicherung zu nutzen, wissen diese aber nicht mit den Nachteilen abzuwiegen? Für Ärzte und Zahnärzte kommt es bei der Krankenversicherung wie bei allen anderen Versicherungen immer auf die individuelle berufliche oder private Situation an. Mit unserer jahrelangen Erfahrung und dem geballten Know-how unserer Versicherungsexperten stehen wir Ihnen langfristig zur Seite! Wir beraten Sie unabhängig, transparent und objektiv, damit Sie für sich die richtige Entscheidung treffen können.
Die Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) ist eine der wenigen wirklich wichtigen Versicherungen. Sie sichert Ihre Lebensgrundlage und Ihren größten Vermögenswert – Ihre Arbeitskraft als Zahnarzt oder Arzt – ab. Der Abschluss bzw. der Beitrag einer BU ist überall identisch – egal, ob diese beim Versicherer direkt, bei Portalen wie Check24 oder bei uns abgeschlossen wird. Lassen Sie sich deshalb lieber fachkundig, unabhängig und ohne Mehrkosten von uns beraten. Zudem haften wir für unsere Beratung und unterstützen Sie im Leistungsfall – denn darauf kommt es an!
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