Berufshaftpflichtversicherung für Zahnärzte & Ärzte

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Viele Zahnärzte und Ärzte stehen vor einem beängstigenden Szenario: Trotz jahrelanger fehlerfreier und sorgfältiger Arbeit können plötzlich Probleme auftreten, die sehr teuer werden können. Wenn Patienten die Behandlungen als misslungen empfinden, können sie die Praxis eines Zahnarztes auf Schadensersatz verklagen. Die daraus resultierenden Forderungen können enorm sein. Die Berufshaftpflichtversicherung bietet in solchen Fällen einen wichtigen Schutz. Ohne diese Versicherung können die finanziellen Belastungen für Sie und Ihre Praxis existenzbedrohend werden. Für Zahnärzte und Ärzte ist eine Berufshaftpflichtversicherung nicht nur gesetzlich vorgeschrieben, sondern auch äußerst sinnvoll. Nach der Musterberufsordnung müssen alle Zahnärzte und Ärzte eine solche Versicherung abschließen.

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Insgesamt gibt es viele verschiedene Anbieter von Berufshaftpflichtversicherungen für Zahnärzte und Ärzte anderer Branchen. Diese übernehmen nicht nur die Prüfung, sondern auch die Abwehr von unberechtigten Schadensersatzansprüchen.

Wichtig zu wissen: Auch als angestellter Zahnarzt, Arzt und sogar als Assistenzarzt haften Sie grundsätzlich immer persönlich und in vollem Umfang mit Ihrem Privatvermögen. Sie haben zwar in erster Linie Versicherungsschutz über Ihren Arbeitgeber, doch unter Umständen kann dieser Regressansprüche geltend machen und Sie müssen mit Ihrem Privatvermögen haften.

 So schützt die Berufshaftpflichtversicherung Zahnärzte und Ärzte

Die Berufshaftpflichtversicherung deckt mehrere Arten von Schäden ab und ersetzt die entstandenen Kosten. Hierzu zählen beispielsweise alle Kosten, die notwendig sind, um die Gesundheit des Patienten wiederherzustellen, beispielsweise Arzt-, Krankenhaus-, Rehabilitations- und Arzneikosten sowie eventuelle weitere Kosten für Dauerfolgen wie zum Beispiel Betreuungs- und Umbaumaßnahmen, medizinische Hilfsmittel und ggf. entstandene Einkommensverluste.

 Personenschäden

Personenschäden gehören zweifellos zu den zentralen Aspekten der Berufshaftpflichtversicherung für Zahnärzte und Ärzte. Diese Versicherung greift ein, wenn es durch eine fehlerhafte Behandlung zu Verletzungen oder Folgeschäden kommt, die Nachbehandlungen erforderlich machen. Häufig entstehen solche Schäden durch Behandlungsfehler, menschliches Versagen oder unzureichende Aufklärung.

Schadenbeispiel Zahnmediziner:

  • Verletzungen durch Behandlungsgeräte: Das Abrutschen des Bohrers kann zu Verletzung von Nerven, Zunge oder benachbarten Zähnen führen.
  • Fehler in der Prothetik und Implantologie: Etwa eine fehlerhafte Anpassung von Zahnersatz, die eine Entzündungen oder Kieferprobleme auslöst.
  • Unzureichende Aufklärung: Wenn der Patient nicht über Risiken oder alternative Behandlungsoptionen informiert wurde und ein Schaden entsteht, haftet der Zahnarzt.

Schadenbeispiel Humanmediziner:

  • Vergessene Fremdkörper nach einer Operation: Ein Assistenzarzt hatte während einer schwierigen Operation die Aufgabe, die in den Körper eingeführten Gegenstände (Tupfer, Operationsbesteck usw.) zu zählen. Er verzählte sich, ein Tupfer blieb zurück. Mehrere Nachoperationen waren
  • Verletzung der Aufklärungspflicht: Wird ein Patient nicht umfassend über Behandlungsrisiken aufgeklärt und erleidet einen Schaden, kann dies rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
  • Diagnosefehler: Das Nichterkennen eines Schlaganfalls oder Herzinfarkts kann schwerwiegende Folgen haben.

Sachschäden

Wenn durch die berufliche Tätigkeit eine Sache beschädigt oder zerstört wird. Dazu zählen auch Fehler bei der Installation einer Anlage oder die Wiederherstellungskosten nicht verwendbaren Zahnersatzes.

Vermögensschäden

Falls durch die berufliche Tätigkeit ein finanzieller Nachteil für einen Dritten entsteht, beispielsweise wenn sich durch eine fehlerhafte Behandlung die Genesung verzögert und es zum Ausfall der Arbeitskraft und zu Einkommensverlusten kommt.

 Was leistet die Berufshaftpflichtversicherung für Zahnärzte und Ärzte?

Die Berufshaftpflichtversicherung leistet weit mehr als nur die Zahlung gerechtfertigter Schadensersatzansprüche. Sie unterstützt schon früher. Unter anderem prüft Ihre Versicherung, ob die Schadensersatzansprüche wirklich gerechtfertigt sind und weist diese gegebenenfalls ab. In diesem Zusammenhang werden selbstverständlich alle anwaltlichen Kosten übernommen.

Verschiedene Anbieter haben sich mit den angebotenen Versicherungspaketen auf Zahnärzte und Ärzte spezialisiert. Damit erhalten Sie mit der Berufshaftpflichtversicherung noch bessere Absicherung für Ihr Berufsfeld. So gibt es beispielsweise auch einen Schutz für Neben- und Zusatzrisiken, die sehr spezifisch sind, für Gutachtertätigkeiten oder spezielle Behandlungen, die es nur in Ihrer Fachrichtung gibt.

Die meisten Berufshaftpflichtversicherer bieten zudem Sonderkonzepte, bei denen die Privathaftpflicht kostenfrei mitversichert. Dies lohnt sich insbesondere finanziell, da Sie hier von einem kostengünstigen Gesamtpaket profitieren.

Betriebshaftpflichtversicherungen

Nicht zu verwechseln ist die Berufshaftpflichtversicherung für Zahnärzte und Ärzte mit einer Betriebshaftpflichtversicherung. Die Betriebshaftpflichtversicherung umfasst zusätzlich die gesamte Arzt- oder Zahnarzt-Praxis inklusive der Mitarbeiter. Dieser Baustein ist in einer Berufshaftpflichtversicherung für niedergelassene Zahnärzte und Ärzte automatisch integriert und muss nicht separat abgeschlossen werden.

Kontakt

Wenn Sie eine Praxis neu gründen oder übernehmen oder Sie sich als Berufseinsteiger in der Versicherungsmaterie noch nicht auskennen, kontaktieren Sie uns gerne! Wir beraten Sie unabhängig, transparent und fair. Zudem können Sie von unseren vergünstigten Sonderkonditionen profitieren und wir bieten Zahnärzten und Ärzten während ihrer gesamten Karriere professionelle Beratung, die einen langjährigen Mehrwert verspricht.

Gerne erstellen wir Ihnen auch vorab ein individuelles Angebot zur Berufshaftpflicht. Teilen Sie uns hierzu bitte Ihre aktuelle Tätigkeit unter Angabe des Arbeitsortes (Klinik oder freie Praxis) sowie ggf. vorhandene Spezialisierungen und Ihren (angestrebten) Facharzt mit.

Für Berufseinsteiger bieten wir außerdem ein Seminar an, in dem verschiedene Themen rund um den Wechsel vom Studium in den Arztberuf besprochen werden. Dazu gehören selbstverständlich auch Versicherungen wie die Berufsunfähigkeitsversicherung, Krankenversicherung und Berufshaftpflichtversicherung für Zahnärzte und Ärzte. Die Teilnahme ist kostenfrei, Sie können sich hier anmelden. Weiterhin bieten wir Hilfe bei zahnärztlichen Niederlassung an und unterstützen Sie auch bei der Praxisfinanzierung. Lernen Sie unser Leistungsangebot unverbindlich kennen.

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