Berufshaftpflichtversicherung für Zahnärzte & Ärzte

ERBACHER® berät Sie fair & individuell

Es ist ein Horror-Szenario, das vielen Ärzten droht. Selbst bei jahrelanger fehlerfreier und sorgfältiger Arbeitsweise können Probleme auftreten, die am Schluss teuer werden. Ein Patient verklagt die Praxis eines Zahnarztes auf Schadensersatz wegen einer Behandlung, die er als missglückt empfindet. Die Summen können hierbei in die Höhe schießen. Doch hier hilft die Berufshaftpflichtversicherung. Müssen Sie in so einem Fall tatsächlich zahlen, kann die Summe Ihre Existenz und die Ihrer Praxis gefährden. Die Berufshaftpflichtversicherung oder auch Arzthaftpflichtversicherung ist für Zahnärzte und Ärzte gesetzlich verpflichtend, aber auch wirklich sinnvoll. Grundsätzlich sind alle Zahnärzte und Ärzte gemäß der jeweiligen Musterberufsordnung zum Abschluss einer Berufshaftpflicht verpflichtetet.

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Insgesamt gibt es viele verschiedene Anbieter von Berufshaftpflichtversicherungen für Zahnärzte und Ärzte anderer Branchen. Diese übernehmen nicht nur die Prüfung, sondern auch die Abwehr von Schadensersatzansprüchen.

Wichtig zu wissen: Auch als angestellter Zahnarzt, Arzt und sogar als Assistenzarzt haften Sie grundsätzlich immer persönlich und in vollem Umfang mit Ihrem Privatvermögen. Sie haben zwar in erster Linie Versicherungsschutz über Ihren Arbeitgeber, doch unter Umständen kann dieser Regressansprüche geltend machen und Sie müssen mit Ihrem Privatvermögen haften.

Davor kann die Berufshaftpflichtversicherung für Zahnärzte und Ärzte schützen

Die Berufshaftpflichtversicherung deckt mehrere Arten von Schäden ab und ersetzt die entstandenen Kosten. Hierzu zählen beispielsweise alle Kosten, die notwendig sind, um die Gesundheit des Patienten wiederherzustellen, beispielsweise Arzt-, Krankenhaus-, Rehabilitations- und Arzneikosten sowie eventuelle weitere Kosten für Dauerfolgen wie zum Beispiel Betreuungs- und Umbaumaßnahmen, medizinische Hilfsmittel und ggf. entstandene Einkommensverluste.

 

  • Personenschäden: Vermutlich ist das der wichtigste Aspekt bei der Berufshaftpflichtversicherung für Zahnärzte und Ärzte. Eine missglückte Behandlung wird schnell zum Personenschaden, wenn ein Patient verletzt wird oder ein Fehler mehrere Nachbehandlungen erforderlich macht.

 

    • Schadenbeispiel Zahnmediziner:
      • Abrutschen des Bohrers und Verletzung von Nerven, Zunge oder benachbarten Zähnen
      • Schäden aus Prothetik und Implantologie
      • Verletzung der Aufklärungspflicht
    • Schadenbeispiel Humanmediziner:
      • Ein Assistenzarzt übernahm bei einer schwierigen Operation das Zählen der in den Körper eingeführten Gegenstände (Tupfer, Operationsbesteck usw.). Er verzählte sich, ein Tupfer blieb zurück. Mehrere Nachoperationen wurden erforderlich.
      • Verletzung der Aufklärungspflicht
      • Nichterkennen eines Schlaganfalls oder Herzinfarktes
    • Sachschäden: Wenn durch die berufliche Tätigkeit eine Sache beschädigt oder zerstört wird. Dazu zählen auch Fehler bei der Installation einer Anlage oder die Wiederherstellungskosten nicht verwendbaren Zahnersatzes.
    • Vermögensschäden: Falls durch die berufliche Tätigkeit ein finanzieller Nachteil für einen Dritten entsteht, beispielsweise wenn sich durch eine fehlerhafte Behandlung die Genesung verzögert und es zum Ausfall der Arbeitskraft und zu Einkommensverlusten kommt.

 Was leistet die Berufshaftpflichtversicherung für Zahnärzte und Ärzte?

Die Versicherung übernimmt nicht nur die Zahlung von Schadensersatzansprüchen, die als gerechtfertigt anerkannt wurden. Die Berufshaftpflichtversicherung kümmert sich bereits in früheren Schritten um das Problem. Unter anderem prüft Ihre Versicherung, ob die Schadensersatzansprüche wirklich gerechtfertigt sind, und weist diese gegebenenfalls ab. In diesem Zusammenhang werden selbstverständlich alle anwaltlichen Kosten übernommen.

Verschiedene Anbieter haben sich mit den angebotenen Versicherungspaketen auf Zahnärzte und Ärzte spezialisiert. Damit erhalten Sie mit der Berufshaftpflichtversicherung noch bessere Absicherung für Ihr Berufsfeld. So gibt es beispielsweise auch einen Schutz für Neben- und Zusatzrisiken, die sehr spezifisch sind, für Gutachtertätigkeiten oder spezielle Behandlungen, die es nur in Ihrer Fachrichtung gibt.

Die meisten Berufshaftpflichtversicherer bieten zudem Sonderkonzepte, bei der die Privathaftpflicht kostenfrei mitversichert dies. Dies lohnt sich insbesondere finanziell, da Sie hier von einem kostengünstigen Gesamtpaket profitieren.

Betriebshaftpflichtversicherungen

Nicht zu verwechseln ist die Berufshaftpflichtversicherung für Zahnärzte und Ärzte mit einer Betriebshaftpflichtversicherung. Die Betriebshaftpflichtversicherung umfasst zusätzlich die gesamte Arzt- oder Zahnarzt-Praxis inklusive der Mitarbeiter. Dieser Baustein ist in einer Berufshaftpflichtversicherung für niedergelassene Zahnärzte und Ärzte automatisch integriert und muss nicht separat abgeschlossen werden.

Kontakt

Wenn Sie eine Praxis neu gründen oder übernehmen oder Sie sich als Berufseinsteiger in der Versicherungsmaterie noch nicht auskennen, kontaktieren Sie uns gerne! Wir beraten Sie unabhängig, transparent und fair. Zudem können Sie von unseren vergünstigten Sonderkonditionen profitieren und wir bieten Zahnärzten und Ärzten während ihrer gesamten Karriere professionelle Beratung, die einen langjährigen Mehrwert verspricht.

Gerne erstellen wir Ihnen auch vorab ein individuelles Angebot zur Berufshaftpflicht. Teilen Sie uns hierzu bitte Ihre aktuelle Tätigkeit unter Angabe des Arbeitsortes (Klinik oder freie Praxis) sowie ggf. vorhandene Spezialisierungen und Ihren (angestrebten) Facharzt mit.

Für Berufseinsteiger bieten wir außerdem ein Seminar an, in dem verschiedene Themen rund um den Wechsel vom Studium in den Arztberuf besprochen werden. Dazu gehören selbstverständlich auch Versicherungen wie die Berufsunfähigkeitsversicherung, Krankenversicherung und Berufshaftpflichtversicherung für Zahnärzte und Ärzte. Die Teilnahme ist kostenfrei und Sie können sich hier anmelden. Weiterhin bieten wir Hilfe bei zahnärztlichen Niederlassung an und unterstützen Sie auch bei der Praxisfinanzierung. Lernen Sie unser Leistungsangebot unverbindlich kennen.

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